Das Stationäre Wohnen besteht zur Zeit aus einem für uns umgebauten Mehrfamilienhaus mit insgesamt 14 Bewohnern, einem weiteren neu erbauten Haus mit 7 Wohnplätzen und der Verwaltung mit zentralem Mitarbeiterbüro.

Pestalozzistraße 6a - Den Neubau teilen wir uns mit der Frühförderung Bottrop.Das Haus bietet Raum für 7 Bewohner und der Verwaltung mit zentralem Mitarbeiterbüro...
Die dezentrale stationäre Maßnahme des Integrationsmodell Ortsverband Bottrop e.V. ist ein Angebot an Erwachsene mit geistiger und körperlicher Behinderung.
Drogen, alkoholabhängige und psychisch kranke Menschen können nicht aufgenommen werden. Die Aufnahme von Menschen, die der Anwesenheit einer Dauernachtwache bedürfen, ist ausgeschlossen.Die Bewohner müssen in der Lage sein, sich über ein Rufsystem im Bedarfsfall Hilfe zu holen. Pflegefälle, die der Betreuung durch medizinisches Fachpersonal bedürfen, können keine Aufnahme finden.

Gladbecker Straße 72a - Das Mehrfamilienhaus wurde den Bedürfnissen unserer Bewohner angepasst...
Gemäß dem Leitsatz "Hilfe so viel wie nötig - aber so wenig wie möglich" wird als Ziel der individuellen pädagogisch-therapeutischen Förderung eine möglichst selbständige Lebensgestaltung in allen Bereichen (lebenspraktischer Bereich, Freizeitbereich, sozialer, kommunikativer und emotionaler Bereich) angestrebt.

Einige Bewohner werden morgens zum Werkstattbus begleitet, der sie zur Arbeit fährt...
Die Förderung orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen und knüpft an bereits vorhandene Fähigkeiten an. Daher ist es notwendig, ein möglichst umfassendes Persönlichkeitsprofil (im Sinne der Ganzheitlichkeit der Person) der BewohnerInnen als Basis für den Einsatz der Fördermaßnahmen zu erstellen. Die aus dem Ist-Zustand abgeleiteten Maßnahmen werden im Prozeß der Förderung und Entwicklung beobachtet und überprüft, um eventuelle Fehleinschätzungen korrigieren zu können und Fördermaßnahmen möglichen Entwicklungen anpassen zu können.
Im stationären Bereich sind mitlerweile 13 MitarbeiterInnen beschäftigt, davon 10 im pädagogischen Bereich, eine Kraft im Bereich Verwaltung und zwei im Bereich Hauswirtschaft.
In der Regel ist eine Übernahme der Kosten durch die Landschaftsverbände Westfalen-Lippe bzw. Rheinland gewährleistet.

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