Das Integrationsmodell unterstützt Menschen mit Behinderungen um ihnen ein selbstbestimmtes und soweit wie möglich normales Leben zu ermöglichen. Deshalb bietet das Integrationsmodell OV Bottrop seit November 2007 das Ambulant Betreute Wohnen an.

Unser erster Klient, vor seiner eigenen Wohnung...
Das Ambulant Betreute Wohnen richtet sein Angebot an Menschen mit Behinderung, die bislang in einem Heim leben oder die erstmals einer außerfamiliären Betreuung bedürfen und nun anstreben, in einer eigenen Wohnung zu leben.
Eine wichtige Voraussetzung für die Nutzung des Ambulant Betreuten Wohnens ist der Wunsch des volljährigen Menschen mit einer Behinderung nach begleitender Hilfe und Unterstützung, sowie die Einsicht in deren Notwendigkeit.
Das betreute Wohnen des Integrationsmodells Bottrop leistet ambulante Hilfen zum selbstbestimmten Leben und ist auf Menschen ausgerichtet, die dauerhaft wesentlich geistig behindert sind.
Zielgruppe ist insbesondere der Personenkreis im festgelegten Einzugsgebiet Bottrop.
Unser Ziel ist es, möglichst viele Klienten darin zu unterstützen, dauerhaft eine weitgehend eigenständige Lebensführung auf Basis der individuellen Fähigkeiten in der eigenen Häuslichkeit und dem dazugehörigen Umfeld zu eröffnen und zu erhalten.
Dies geschieht durch Sicherstellung der Lebensgrundlagen und durch die Begleitung bei der Bewältigung der alltäglichen Anforderungen. Darüber hinaus gilt es, ein möglichst reichhaltiges und würdevolles Leben zu fördern und zur individuellen Entwicklung der Klienten beizutragen. Einzelziele sind hier insbesondere:
Eine Konkretisierung der Ziele erfolgt jeweils im Rahmen individueller Hilfeplanung.
Wir geben vielfältige Hilfe und Unterstützung bei der Alltagsbewältigung. Die Unterstützung durch unseren Dienst ist dabei so vielfältig und unterschiedlich wie das Leben und die Menschen selber.
Es wird mit jedem Klienten ein für seine Bedürfnisse erforderlicher Hilfe bzw. Bedarfsplan erstellt. Dieses Angebot kann z.B. folgende Bereiche und Tätigkeiten umfassen:
Zur Zeit arbeiten im ambulanten Bereich zwei fest angestellte, fachlich qualifizierte Mitarbeiter aus den Bereichen Sozialpädagogik und Heilpädagogik.

Hilfe gibt es vor Ort in der eigenen Wohnung - Herr Rohfleisch-Lauterbach im Gespräch mit einem Klienten
Die Kosten für die Betreuung werden in der Regel vom zuständigen überörtlichen Sozialhilfeträger (Landschaftsverband Westfalen-Lippe oder Rheinland) übernommen.
Alle weiteren Kosten zum Lebensunterhalt ( z.B. Miete, Lebensmittel etc.) werden aus eigenen Einkünften bezahlt (z.B. Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Wohngeld, eigene Arbeit etc.)

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